Bei der Durchführung von hoheitlichen bzw. amtlichen Vermessungen wie Grenzfeststellungen oder Teilungsvermessungen sind wir bei der Festlegung unserer Vergütung an die "Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg" gebunden.
Klicken Sie einfach links Ihr Vorhaben an und Sie erhalten den entsprechenden Auszug aus der Gebührenordnung mit einer Beispielberechnung.
Damit möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich über die Kosten einer hoheitlichen Vermessung zu informieren.