Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzherstellung wird der im amtlichen Katasternachweis nachgewiesene Grenzverlauf in die Örtlichkeit übertragen.
Dabei werden fehlende Grenzmarkierungen neu gesetzt und vorhandene auf ihre richtige Lage überprüft, sodass für die Beteiligten (Grundstückseigentümer, Nachbarn...) der genaue Grenzverlauf erkennbar ist.
Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sind wir bei der Festlegung unserer Vergütung an die "Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg" gebunden.
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